Wir unterstützen Sie bei allen Anliegen zum Thema Erbrecht

Egal, welche Fragen auch aufkommen: Wir beraten und unterstützen Sie von der Errichtung eines Testamentes bis hin zur streitigen Erbauseinandersetzung. Bei all diesen Punkten ist eine spezifische Prüfung des Einzelfalls unumgänglich. So ist z.B. ein etwaiges Testament eines jungen Menschen vor ganz andere Hürden gestellt als ein solches bei der Gründung einer Familie oder z.B. das Testament eines Unternehmers, um die Familie abzusichern, aber auch das Unternehmen zu erhalten. Die steuerrechtlichen Aspekte dürfen natürlich ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben.

Sprechen Sie uns bei diesbezüglichen Fragen oder Anliegen einfach an!

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwälte Dennis Bönecke und Harald Otto