Wir unterstützen Sie in Streitfällen mit Schuldnern

Sollten Ihre Schuldner trotz ordnungsgemäß erbrachter Leistungen und Mahnungen Ihre Forderungen schlichtweg nicht zahlen, bedarf es einer Forderungseinziehung im Wege des Inkasso.

Hier können wir Sie durch außergerichtliche Mahnungen, die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie bei existenten Titeln durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterstützen. Anders als vielleicht bei Inkassobüros werden die Forderungen bei uns durch unsere Rechtsanwälte zuvor geprüft, bevor erhebliche Kosten auslösende Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwälte Roman Otto und Claudia Halstenberg