Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Werkvertragsrechtes

Im Bereich des Werkvertragsrechtes begleiten wir unsere mittelständische Mandantschaft sowie die durch uns vertretenen Handwerksunternehmen bei allen rechtlichen Problemen.

  • Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen
  • Geltendmachung von Werklohnansprüchen
  • Geltendmachung bzw. die Abwehr von Mängel- und Mängelgewährleistungsansprüchen
  • zivilrechtliche Prozessvertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwälte Roman Otto und Helena Gerbaulet