Wir bearbeiten Ihre rechtlichen Auseinandersetzungen in Teilbereichen auf dem Gebiet des Sozialrechtes
Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen in Teilbereichen
- auf Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten nach Ablehnung
- auf Feststellung und Überprüfung des Grades der Behinderung nach Ablehnung und Veränderung
- auf Überprüfung von Sperrzeiten der Agentur für Arbeit.
Insofern Ihr Anliegen von unserer Tätigkeit erfasst ist, erfolgt die Vertretung im Widerspruchsverfahren als auch vor den Fachgerichten.