Wir bearbeiten Ihre rechtlichen Auseinandersetzungen in Teilbereichen auf dem Gebiet des Sozialrechtes

Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen in Teilbereichen

  • auf Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten nach Ablehnung
  • auf Feststellung und Überprüfung des Grades der Behinderung nach Ablehnung und Veränderung
  • auf Überprüfung von Sperrzeiten der Agentur für Arbeit.

Insofern Ihr Anliegen von unserer Tätigkeit erfasst ist, erfolgt die Vertretung im Widerspruchsverfahren als auch vor den Fachgerichten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sven-Thorsten Rissland